Im heutigen Gesundheits-Tipp möchten wir Ihnen für einmal keine medizinische Information liefern, sondern Sie über einige gewichtige Änderungen im Gesundheitswesen auf möglichst einfache Art orientieren. Diese bringen für alle von uns in den nächsten Jahren markante Änderungen. Ziel solcher Änderungen sollte es sein, die Kosten im Gesundheitswesen, welche jährlich weiter steigen in den Griff zu bekommen. Ob dies mit den erklärten Massnahmen wirklich gelingt, bleibe dahingestellt und muss erst noch bewiesen werden.
Fallkostenpauschale in Spitälern (betrifft nur die Grundversicherung, d.h. die allg. Abteilung)
Am 1.1. 2012 wird ein völlig neues Abrechnungswesen in den Spitälern eingeführt, obwohl bis dato an vielen Orten noch keine Zahlen bekannt sind, da die Verträge noch nicht abgeschlossen werden konnten. Bisher rechneten Spitäler Ihre Kosten nach Aufwand ab, d.h. der Patient zahlte eine Tagespauschale und dazu kamen noch diverse Zusatzleistungen. Je länger der Pat. Im Spital lag, desto mehr musst er bezahlen, die Spitäler konnten auch alle Tage abrechnen. Mit der Tagespauschale wurden selbstverständlich nicht alle Kosten überwälzt, ein grosser Teil, das Defizit wurde vom Kanton, d.h. vom Steuerzahler übernommen.
Neu werden sog. Fallkostenpauschalen eingeführt. Das bedeutet, dass das Spital nicht mehr nach Tagen bezahlt wird in denen ein Pat. dort liegt, sondern nach der Diagnose, die gestellt wird. Das heisst bsp., dass für eine Blinddarmentzündung ein bestimmter Betrag überwiesen wird von den Krankenkassen, unabhängig der Dauer des Aufenthaltes. Das gleiche gilt für alle anderen Diagnosen, wie Herzinfarkt, Hüftoperation etc. etc. Zuschläge gibt es je nach Risiko das ein Pat. mitbringt, bsp. für ganz Gesunde ist die Pauschale tiefer als für Menschen mit vielen Vorerkrankungen, bei welchen mögliche Komplikationen zu erwarten sind. Vorteil dieses Systems ist, dass die Kosten in allen Spitälern gleich sind. Der grosse Nachteil daran kann sein, dass Spitäler gewisse Abklärungen in die ambulanten Praxen delegieren und oder Patienten ev. zu früh aus den Spitälern entlassen werden, was ein Mehraufwand für die Spitexdienste und die ambulanten Praxen werden kann. Die Spitexdienste werden nicht ausgebaut, ebenso wird es nicht in genügendem Masse mehr Hausarztpraxen geben, da der Nachwuchs nicht ausgebildet wurde. Somit könnten Engpässe in der Grundversorgung der ambulanten Medizin entstehen. Ein aus unserer Sicht ebenso gewichtiger Nachteil ist der Datenschutz. Die Krankenkassen werden detaillierte Diagnosen von den Spitälern verlangen damit sie die Rechnungen bezahlen. Dies ist sicher nicht im Interesse des Pat.
Differenzierter Selbstbehalt bei Medikamenten
Bisher mussten Patienten einen Selbstbehalt von 10% für Genericas bezahlen und 20 % für Orginalpräparate, von denen es günstigere Genericas gab. War das Orginalpräparat nicht mehr als 10% teurer, galt ebenso ein Selbstbehalt von 10%.
Neu kann auch ein Generikum einen Selbstbehalt von 10% oder 20% haben. Es gilt folgende Gesetzmässigkeit: Für Arzneimittel, deren Höchstpreis den Durchschnitt der Höchstpreise des günstigsten Drittels aller Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung auf der Spezialitätenliste um mindestens 20% übersteigt, beträgt der Selbstbehalt 20%. (Verstanden???, auch wir können eine solch komplizierte Regelung nicht nachvollziehen)
Einfacher ausgedrückt bedeutet dies, dass teurere Genericas ebenso mit 20% Selbstbehalt belastet werden. Da die heutigen Medikamentenpreise alle paar Wochen ändert, ändert dementsprechend auch alle paar Wochen der Selbstbehalt. Es wird sich zeigen, wie dies logistisch verarbeitet werden kann. Das BAG sollte eine Liste der Medikamente mit dem diff. Selbstbehalt monatlich präsentieren. Wie die dann in die Abrechnungssoftware der verschiedenen Player im Gesundheitswesen gelangt, ist offen.
Managed Care
Ein grosses politisches Thema wird auch in diesem Jahr auf uns zu kommen, nämlich die Managed Care Vorlage, gegen welche das Referendum ergriffen worden ist.
Zum heutigen Zeitpunkt gibt es Hausarztmodelle, in welche Patienten und auch Hausärzte eintreten können. Hausärzte organisieren sich in Netzwerken und schliessen Verträge mit den Krankenkassen ab. Der Pat, welcher einem solchen Modell freiwillig beitreten kann, spart bis zu 20% der Prämie in der Grundversicherung. Er verzichtet dabei auf die freie Arztwahl das heisst, er muss sich immer zuerst bei seinem gewählten Hausarzt melden. Macht er dies nicht, muss die Krankenkasse die Rechnung nicht begleichen. (Ausgeschlossen sind Routinekontrollen beim Frauenarzt, Kinderarzt und Augenarzt) Sobald dort aber Zusatzuntersuchungen gemacht werden, muss der Hausarzt informiert werden. Für Hausärzte und Patienten bringt dies den Vorteil einer Patientenbindung, es kann mehr Vertrauen zwischen den Parteien aufgebaut werden und beide sind gut orientiert über die Krankengeschichte. Nachteil für den Hausarzt ist der administrative Aufwand der zu bewältigen ist durch Kontrollen, ob die Patienten sich daran halten. Auf dem Land funktionieren diese Modelle sehr gut, viele Pat. sind in solchen Modellen versichert und geniessen das Vertrauen Ihrer Hausärzte, werden in der Regel gut betreut und sparen Prämien. Für die Krankenkassen bringt es den Vorteil, dass Hausarztpatienten in der Regel günstiger behandelt werden, dadurch dass Doppelspurigkeiten vermeiden werden.
Bei Managed Care, welche obligatorisch würde für alle, verzichtet der Patient generell auf die freie Arztwahl, d.h. er schliesst sich einem Ärztenetzwerk an, das aus Hausärzten, aber auch Spezialisten besteht. Innerhalb dieses Netzwerkes wir er dann betreut und gemanaged durch den gewählten Hausarzt. Solche Netzwerke unterstünden auch einer Budgedmitverantwortung, d.h. pro Patient stünde ein bestimmter Betrag zur Verfügung, welcher für die Behandlungen reichen muss, ebenso natürlich für die gesamte Infrastruktur der Netzwerke. Was dies für Konsequenzen haben kann, sehen wir momentan in unserem Nachbarland Deutschland.
Zukunftsaussichten
Im Raum steht auch seit längerem eine weitere Neuerung bei der direkten Medikamentenabgabe. Im aktuellen System bekommt der Verkäufer eines Medikaments eine Marge, die abhängig ist vom jeweiligen Preis des Medikaments. Neu möchten gewisse Exponenten eine fixe Entschädigung für die Abgabe eines Medikaments einführen. Dies würde bedeuten, dass der Verkäufer einen bestimmten fixen Betrag pro Schachtel bekäme, unabhängig des Preises. Wann und ob dies eingeführt wird, ist noch offen.
All diese Massnahmen ziehen daraufhin die Kosten im Gesundheitswesen zu stabilisieren. Gewiefte Leser merken aber auch, dass damit ein viel grösserer Verwaltungsaufwand produziert wird, der ebenso kosten wird und dass durch einzelne Einschränkungen Verschlechterungen für die grundversicherten Patienten entstehen können.
Unser Gesundheitswesen ist unbestritten teuer, aber auch ebenso unbestritten eines der Besten, trotzdem sind Anpassungen dringend nötig. Diese werden aber nicht ohne schmerzliche Einschränkungen für jeden Einzelnen einzuführen sein. Das Gesundheitswesen dürfte leider weiterhin in einen 2 bis 3 Klassengesellschaft ausufern, wie dies in umliegenden Ländern schon der Fall ist, da dort solche Massnahmen schon früher mit allen Konsequenzen eingeführt wurden.
Nützliches:
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